Soulmates American Bulldogs
Soulmates American Bulldogs

Co-Owner werden

Wir als Züchter können nicht unzählig viele Hunde halten ,jedenfalls nicht wenn man allen seinen Hunden auch gerecht werden möchte.

Auch die Alten dürfen bei uns Alt werden und werden nicht abgegeben da wir keine Welpen produzieren sondern hier auch alle Hunde vollwertige Familienmitglieder sind.

Von daher fällt es oft schwer vielversprechende Welpen abzugeben, denn ein Züchter verfolgt ja auch ein Zuchtziel.

So suchen wir verantwortungsbewusste und vertrauensvolle Menschen die uns dabei unterstützen möchten vielversprechenden Welpen ein Zuhause zu geben.

Dies bedeutet aber auch das wir Ihnen viel Vertrauen entgegen bringen und es wäre wünschenswert , wenn Sie ein gewisses Grundinteresse an Ausstellungen , Zucht und eventuell Prüfungen im Hundesport haben.

 

Um ein Co-Owner zu werden gibt es verschiedene Varianten ,sodass beide Seiten zufrieden sind das ist für uns das Wichtigste.

Je nach Variante kann es mit uns auch variabel abgestimmt werden und wird dann alles schriftlich in einem Vertrag festgehalten.

 

Bei allen Varianten ist eines gleich und sollte jedem Hundehalter am Herzen liegen:

- der Hund sollte fit und gut in Form sein

- auf das äußere Erscheinungsbild wie gepflegtes Fell,gesunde Zähne ect sollte geachtet werden

-gute Sozialisierung 

 

Co-Owner für Rüden

 

Var.1 : Zuchtrecht bleibt beim Züchter

Sie erwerben einen Rüden und verfügen über diesen als normaler Hundehalter mit allen Rechten und Pflichten , dürfen alles mit diesem machen was die Zuchtfähigkeit nicht einschränkt.

Die Untersuchungen für die Zulassung zur Zucht trägt alleine der Züchter , bei diesem verbleiben auch die Papiere .Auststellungsgebühren werden vom züchter getragen.

Über Bedeckungen von Hündinnen entscheidet der Züchter, Verhandlungen zur Decktaxe werden mit diesem besprochen und das den Züchter gezahlt.

Sollte es zur Belegung von einer Hündin kommen sollte dies problemlos möglich sein.

Eine Kastration ist nur gestattet wenn dies medizinisch notwendig ist.

 

Var.2: Zuchtrecht liegt bei beiden Seiten

Sie erwerben einen Rüden und verfügen über diesen als normaler Hundehalter mit allen rechten und Pflichten, dürfen alles mit diesem machen was die zuchtfähigkeit nicht einschränkt.

Die Untersuchungen für die Zulassung zur Zucht tragen beide Seiten jeweils zur Hälfte. Ausstellungsgebühren tragen ebenfalls beide Seiten zur Hälfte.

Die Papiere verbleiben beim Züchter.

Der Züchter darf den Rüden für seine eigene Zucht frei verwenden, er wird zur Fremdbedeckung von beiden Seiten angeboten über diese beide Parteien entscheiden.

Die Decktaxe steht beiden Parteien zur Hälfte zu.

Eine Kastration ist nur gestattet wenn dies medizinisch notwendig ist.

 

Co-Owner für Hündinnen

 

Sie bekommen eine Hündin und verfügen über diese als normaler Hundehalter mit allen Rechten und Pflichten und dürfen alles mit ihr machen was die Zuchtfähigkeit nicht einschränkt.

Die Untersuchungen für die Zulassung zur Zucht trägt alleine der Züchter , bei ihm verbleiben auch die Papiere. Der Züchter trägt auch die Anmeldegebühr für Austellungen.

Die Hündin wird kostenlos an Sie abgegeben und steht dem Züchter für 1-3 Würfe zur Verfügung. Sobald mit der Hündin kein Wurf mehr geplant ist geht sie in Ihren Besitz über und Sie erhalten auch die Papiere.

Sollte die Hündin sich nicht wie vom Züchter erwartet entwickeln  oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Zucht gehen können geht diese schon früher ( gegen eine kleine Schutzgebühr) an Sie über.

 

 

 

Sollten Sie generell interessiert sein ein Co-Owner zu werden können Sie uns gerne ansprechen und wir finden eine Lösung die für beide Seiten passt.

 

Hier finden Sie uns

 

Fam. Schwartz
17192 Waren

0152/56856750

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